Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres). Der Sportseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sportseeschifferscheines obligatorisch.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre;
Besitz des Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen
Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon
mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer
oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden (alternativ:
Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor dem 01.10.1999 vom
DSV ausgestellten BR-Scheines; Nachweis, dass nach Erwerb des
Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen
auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt
wurden); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.