Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sporthochseeschifferscheines obligatorisch.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 18 Jahre;
Besitz des Sportseeschifferscheines für Yachten mit der jeweiligen
Antriebsart; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines
mindestens 1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen
Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500
Seemeilen vor der theoretischen Prüfung; Nachweis der erforderlichen
Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.