FKN Pyrotechnische Seenotsignalmittel
theoretische und praktische Aubildung für den Fachkundenachweis pyrotechnische Seenotsignalmittel
Prüfung am :21.12.2024
Erwerb des Fachkundenachweises für Notsignalmittel
(FKN) gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV
Zulassung zur Prüfung
Mindestalter 16 Jahre
Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Bin-
nen oder See Eingang der entsprechenden Prüfungs-
gebühr. Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage
vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Um-
gang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden
Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht
aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen
Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende
Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewie-
sen werden:
Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen
Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
Kennzeichnung von Waffen. Dazu muss ein Fragebogen
mit 15 Fragen beantwortet werden.
Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung
von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch
nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
Handhabung einer Rauchfackel (orange)
bzw. Handfackel (rot), Handhabung des Rauchsignals
(orange/Dose), Handhabung von nicht gezündeten Sig-
nalmitteln/Versagern